Trennungsvereinbarungen

Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Zumeist ist die Trennung oder eine bevorstehende Scheidung Anlass für die Gestaltung entsprechender Vereinbarungen. Im Gegensatz zum „vorausschauenden“ Ehevertrag sind die Verhältnisse bekannt. Die Trennungssituation zu erleichtern und für eine Scheidung selbstbestimmt und ohne gerichtliches Eingreifen über Scheidungsfolgen zu bestimmen, ist Anliegen dieser Verträge. Auch sie bedürfen zur Erlangung der Wirksamkeit der notariellen Beurkundung oder einer Protokollierung im Eheverfahren.