Ehescheidung

Ehescheidungsrecht (einverständliche oder streitige Scheidung)

Für die Einleitung des Eheverfahrens besteht Anwaltszwang. Wer einen Scheidungsantrag stellen möchte, muss sich anwaltlich vertreten lassen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den Antrag vor Ablauf des Trennungsjahres aufgrund unzumutbarer Härte oder den Antrag nach einem Trennungsjahr bei einverständlicher oder streitiger Scheidung oder aber ein Verfahren nach mehr als dreijährigem Getrenntleben handelt. Der richtige Zeitpunkt der Antragstellung und die Auswahl des zuständigen Familiengerichts sind ebenso zu beachten, wie Fragen der Rechtsanwendung, des Einbringens von Scheidungsfolgen in den Verfahrensverbund oder die Beachtung von Fristen.