Kommunikation

Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant

Mir liegt eine zügige und störungsfreie Kommunikation mit meinen Mandanten am Herzen. Damit diese optimal gelingt, müssen Sie folgendes wissen:

Ich kann Ihnen nicht versprechen, immer für Sie da zu sein.

Der hochqualifizierte Anwalt muss sich straff organisieren, um die Vielzahl von Gerichtsterminen, Mandantenbesprechungen und nicht zuletzt Bearbeitung der vom Mandanten in Auftrag gegebenen Schreiben und gerichtlichen Anträge bestmöglich zu erledigen.
Die Arbeitsweise wird auch nicht nur vom Anwalt allein bestimmt. In jeder Familiensache gibt es einen „Antragsgegner“. Auch dieser kann mit seinen Schreiben Fristen auslösen, deren Nichteinhaltung erheblichen Schaden verursachen kann. So bleibt es mitunter nicht aus, dass Wunschtermine nicht realisiert werden können bzw. im Ausnahmefall auch bereits vereinbarte Termine verschoben werden müssen. Das richtet sich weder gegen Ihre Person noch wird Ihr Anliegen gering geschätzt. Droht in einer anderen Angelegenheit, die beim nächsten Mal auch Ihre sein könnte, Ungemach, muss der Anwalt insoweit schadensbegrenzend schnell tätig werden und planbare Sachen zurückstellen.

Meine Mitarbeiterin Yvonne Peck ist seit mehr als 15 Jahren mit der Abwicklung familienrechtlicher Mandate ebenfalls vertraut. Sie steht Ihnen zu unseren Bürozeiten gern für organisatorische Rückfragen zur Verfügung. Anhand Ihrer Angaben kann sie Fristen bzw. die Dringlichkeit Ihres Anliegens erkennen und bei der Terminvergabe berücksichtigen. Sie können von ihr Sachstandsanfragen beantworten lassen, Unterlagen zureichen, Informationen für mich hinterlassen, aber auch Fragen zur Vergütung oder Zwangsvollstreckung stellen.
Möchten Sie anstelle eines Gesprächstermins in meinem Büro mit mir telefonisch wichtige Fragen erörtern, vereinbaren Sie bitte einen Telefontermin. Dies hat sich bewährt, da ich mich auf Ihr Anliegen vorbereiten und dieses dann mit Ihnen gezielt erörtern kann.
Bitte bedenken Sie, dass ich mich während des Diktierens von Schriftsätzen und der Bearbeitung der Tagespost, ebenso bei Besprechungen mit anderen Mandanten Ihrer Sache nicht „nebenher“ mit der notwendigen Konzentration widmen kann.