erster Besuch

Konsultation

Dem ersten Besuch geht eine Terminsvereinbarung - zumeist telefonisch – voraus, in welcher Sie Ihr Anliegen schildern. Sie erhalten auch Informationen über notwendige Unterlagen, die mitzubringen sind. Auf das erste Anwaltsgespräch lassen Sie sich unbefangen ein und werden bemerken, wie Sie durch das Gespräch geführt werden. Für die Rechtsverfolgung sind Details wichtig, die Ihnen belanglos erscheinen mögen, während andere Dinge, die Ihnen möglicherweise aufgrund besonderer Ärgernisse sehr präsent sind, nur untergeordnete Bedeutung haben. Wichtig ist es, dass Sie vollständige und richtige Angaben machen. Ohne diese Informationen kann eine gezielte Beratung nicht erfolgen und die notwendige weitere Vorgehensweise nicht gefunden werden.
Ziel der anwaltlichen Beratung ist es, für Sie verständlich und so umfassend wie möglich, Sie über Ihre rechtliche Situation und die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens zu informieren. Stellen Sie Fragen, wenn Ihnen Dinge unklar sind. Gern werden Sie informiert. Bedenken Sie bitte jedoch, dass ein anwaltliches Gespräch nicht dazu dienen kann, Ihnen umfangreiches juristisches Wissen zu vermitteln.
Der erste Besuch endet entweder mit einer Beratung oder mit der Übernahme eines weitergehenden Auftrages zu anwaltlicher Tätigkeit. Sowohl die dafür zu erwartenden Kosten, als auch die weitere Vorgehensweise und Ihre notwendige Mitwirkung werden mit Ihnen konkret besprochen, bevor Sie Vollmacht erteilen.