Online-Scheidung

Was Sie wissen sollten

Eine sogenannte „Online-Scheidung“ gibt es nach dem Gesetz nicht. Dieses schreibt vielmehr vor, dass in Deutschland eine Ehe nur gerichtlich geschieden werden kann. In der mündlichen Verhandlung müssen auch beide Ehegatten grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Sie vom Richter angehört werden können.
„Online“ kann der Mandant mit dem Anwalt Daten und Schriftsätze austauschen. Diese Form der Kommunikation erleichtert und beschleunigt den Austausch notwendiger Informationen. Sie ersetzt aber niemals den persönlichen Kontakt zwischen Mandant und Anwalt. Viele Fragen entstehen erst im persönlichen Gespräch oder können in diesem beantwortet werden. Dass in streitigen Ehesachen ein „Online-Formular“ in keinem Fall das geeignete Mittel der anwaltlichen Konsultation ist, liegt auf der Hand. Aber auch in scheinbar einvernehmlichen Angelegenheiten stellt sich im Gespräch nicht selten heraus, dass „Einvernehmen“ nur deshalb besteht, weil die tatsächlichen Probleme nicht erkannt worden sind.