Vergütung

Abrechnung nach Gegenstandswert oder Vereinbarung

In einer ersten Konsultation besprechen wir Ihr Anliegen. Ich zeige Ihnen Lösungswege auf und informiere transparent und offen über die entstehenden Kosten. Diese werden sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren richten, die sich nach dem Gegenstandswert berechnen.
Mitunter stehen diese jedoch in keinem Verhältnis zu den Ansprüchen an qualifizierte Bearbeitung und erforderlichen Aufwand. In diesen Fällen schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Dabei verständigen wir uns entweder über ein Honorar auf Stundenbasis oder mittels „Fallpauschale“.

Qualifizierter anwaltlicher Rat und Hilfe haben ihren Preis. Dennoch sollten Sie Ihren Wunsch nach geringen Kosten nicht vor Ihr eigentliches, klärungsbedürftiges Anliegen stellen. Das müssen Sie auch nicht!
Durch Begrenzung der Gebühr für das erste Gespräch können Sie Ihre Kosten planen. Im Einzelfall tritt eine Rechtsschutzversicherung für die familienrechtlichen Beratung ein.
Auch sind Vorschussansprüche gegenüber Ehegatten oder Eltern zum Zwecke der Finanzierung Ihres Vorhabens denkbar und zu prüfen.
Scheidet dies alles aus und sind Sie im Sinne der hierfür gesetzlich festgelegten Kriterien bedürftig, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Auch diese Fragen kläre ich gern mit Ihnen im ersten Gespräch.