Rechtsgebiete im Familienrecht
Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht regelt die finanzielle Verpflichtung von Personen gegenüber ihren Familienmitgliedern. Es betrifft insbesondere die Pflichten von Eltern, Ehepartnern, Ex-Ehepartnern und anderen Verwandten, finanzielle Unterstützung für bedürftige Familienmitglieder zu leisten. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Familienmitglieder angemessene finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen.
Schlüsselwörter:
Schlüsselwörter:
- Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder
- Lehre-Studium-Fälle: Unterhalt für volljährige Kinder während ihrer Ausbildung
- Ehegattenunterhalt: finanzielle Unterstützung für Ehegatten während und nach der Trennung
- Verwandtenunterhalt: finanzielle Unterstützung für Verwandte (z.B. Großeltern) bei Bedarf der Enkel, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt zu leisten
Sorge- und Umgangsrechts
Die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts bezieht sich auf die Bestimmung der elterlichen Verantwortung und die Entscheidung darüber, wo und bei wem ein Kind lebt, sowie das Recht auf Besuche und Kommunikation mit dem anderen Elternteil. Das Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu schützen und sicherzustellen, dass beide Eltern in der Lage sind, eine bedeutungsvolle Beziehung zum Kind aufrechtzuerhalten, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht.
Schlüsselwörter:
Schlüsselwörter:
- Minderjährige Kinder
- Wechselmodell (paritätische Betreuung der Kinder durch beide Eltern)
- Residenzmodell (Betreuung durch einen Elternteil) und Nestmodell (Betreuung der Kinder im gemeinsamen zuhause der Eltern)
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist eine Regelung im Rahmen der Scheidung, bei der die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Ziel ist es, beide Ehepartner finanziell abzusichern und die wirtschaftliche Balance wiederherzustellen, die durch die gemeinsame Lebensleistung entstanden ist.
Recht der Lebenspartnerschaft und Lebensgemeinschaften
Auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden im Familienrecht berücksichtigt. Soweit es sich um Lebenspartnerschaften handelt, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragen sind, bestehen vergleichbare Regelungen zur Auflösung oder vertraglichen Gestaltung wie im Eherecht. Ansprüche aus nichtehelichen oder nicht eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften werden hingegen nach allgemeinem Zivilrecht geregelt und fallen nicht unter das Familien- oder Lebenspartnerschaftsrecht.
Ehescheidungsrecht
Das Ehescheidungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten von Ehescheidungen, einschließlich der Auflösung der Ehe, der Aufteilung von Vermögenswerten, dem Sorgerecht und dem Unterhalt.
Schlüsselwörter:
Schlüsselwörter:
- Ehen zwischen Partnern aus unterschiedlichen Ländern
- Ehen zwischen Nicht-deutschen Staatsangehörigen
- Scheidungen von deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland leben
- § 1314 BGB, Ehe kann aufgehoben werden
Vermögensauseinandersetzungen
Vermögensauseinandersetzungen sind ein wichtiger Aspekt bei einer Scheidung oder Trennung. In der Regel müssen alle Vermögenswerte aufgeteilt werden, die während der Ehezeit erworben wurden. Dies kann Bargeld, Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte umfassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vermögen aufzuteilen, wie beispielsweise den Versorgungsausgleich oder den Zugewinnausgleich. Ziel ist es, eine faire Aufteilung zu erreichen, die den Interessen beider Parteien gerecht wird und gleichzeitig die finanzielle Stabilität beider Parteien nach der Scheidung gewährleistet.
Ehe- und Partnerschaftsvertragsrecht
Das Ehe- und Partnerschaftsvertragsrecht ermöglicht es Ehe- und Lebenspartnern, individuelle Regelungen bezüglich ihrer Vermögensverhältnisse zu treffen. In solchen Verträgen können beispielsweise Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden, aber auch Regelungen zu Unterhalt, Erbrecht oder Sorgerecht für Kinder. Ein Ehe- oder Partnerschaftsvertrag ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam und bedarf der notariellen Beurkundung.
Vertretung nach dem Gewaltschutz
Das Gewaltschutzgesetz sieht vor, dass eine Person, die von häuslicher Gewalt bedroht ist, vorübergehend Schutz und Unterstützung erhält. Im Rahmen dessen kann eine gerichtliche Anordnung zur Sicherung des Schutzes erlassen werden.
Schlüsselwörter:
Schlüsselwörter:
- Betretungsverbote für Wohnungen
- Aufenthaltsverbote
- Kontaktverbote