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Bitte beachten Sie, daß die Rechtsschutzversicherung
insbesondere in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten
keineswegs regelmäßig eintritt und
vielfach nur das "erste Gespräch"
(früher: Erstberatung) trägt. Eine lediglich
"vorsorgende Beratung" ist nicht versicherbar.
Auf Wunsch berate ich Sie gern zur Inanspruchnahme
von Prozeßkostenhilfe.
Voraussetzung für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
ist zum einen, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Kosten
der Prozeßführung gar nicht, nur zum
Teil oder nur in Raten aufbringen können
und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder
Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat und
nicht mutwillig erscheint.
Die Inanspruchnahme von Prozeßkostenhilfe
stellt einen Weg dar, Ihnen die Rechtsverfolgung
trotz beengter wirtschaftlicher Verhältnisse
zu ermöglichen. Ein Anspruch auf kostenlose
Rechtsverfolgung erwächst jedoch hieraus
nicht grundsätzlich.
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