Rechtsanwältin
Dr. Gacek
 
Fachanwalt für Familienrecht in Berlin
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Bitte beachten Sie, daß die Rechtsschutzversicherung insbesondere in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten keineswegs regelmäßig eintritt und vielfach nur das "erste Gespräch" (früher: Erstberatung) trägt. Eine lediglich "vorsorgende Beratung" ist nicht versicherbar.

Auf Wunsch berate ich Sie gern zur Inanspruchnahme von Prozeßkostenhilfe. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist zum einen, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Kosten der Prozeßführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

Die Inanspruchnahme von Prozeßkostenhilfe stellt einen Weg dar, Ihnen die Rechtsverfolgung trotz beengter wirtschaftlicher Verhältnisse zu ermöglichen. Ein Anspruch auf kostenlose Rechtsverfolgung erwächst jedoch hieraus nicht grundsätzlich.

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