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Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG), sogenannte gesetzliche Gebühren.
Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet,
diese Gebühren mindestens zu Grunde zu legen,
wenn sie ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren
vertreten. Die zu erhebenden Gebühren werden
dabei nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand
der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).
Hinzukommen jeweils Auslagen und die Umsatzsteuer.
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