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Dr. Gacek
 
Fachanwalt für Familienrecht in Berlin
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Innerhalb einer ersten Konsultation besprechen wir Ihr Anliegen. Nach einer Analyse der juristischen Möglichkeiten schlage ich Ihnen konkrete Lösungswege vor. Danach entscheiden wir gemeinsam das weitere Vorgehen.

Die hierfür entstehenden Gebühren berechnet der Rechtsanwalt wie folgt:

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sogenannte gesetzliche Gebühren. Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, diese Gebühren mindestens zu Grunde zu legen, wenn sie ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren vertreten. Die zu erhebenden Gebühren werden dabei nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Hinzukommen jeweils Auslagen und die Umsatzsteuer.

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